Allgemeine Geschäftsbedingungen der maniac developer GmbH

 

  1.  Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der maniac developer GmbH.

1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch, selbst im Falle der Lieferung, nicht Vertragsbestandteil.

1.3 Mündliche Vereinbarungen, mündliche Nebenabreden und/oder mündliche Zusagen werden zwischen maniac developer GmbH und dem Kunden nicht getroffen.

1.4 Abweichungen und/oder Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder dem konkreten Vertrag bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für diese Schriftformklausel.

 

  1. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote der maniac developer GmbH sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge und Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich, d.h. als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung zu verstehen. Bindendes Angebot ist die Bestellung des Kunden.

2.2 maniac developer GmbH kann die Bestellung des Kunden nach Wahl innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass sie dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusendet.

2.3 Auskünfte über die Ware sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2.4 Der genaue Umfang der von maniac developer GmbH zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung von maniac developer GmbH beziehungsweise durch die einer Lieferung beigefügte Rechnung festgelegt. Geringfügige und/oder handelsübliche Abweichungen von der Bestellung des Kunden hat dieser hinzunehmen. Andernfalls stellt die ändernde Auftragsbestätigung bzw. Rechnung vorbehaltlich der Regelung unter Nummer 8.7 ein neues Angebot dar.

  1. Leistungsumfang

3.1 maniac developer GmbH behält sich die Lieferung von verbesserten und/oder weiterentwickelten Versionen seiner Produkte und/oder solche Abweichungen von den Angebotsunterlagen, von der Auftragsbestätigung beziehungsweise von der Rechnung vor, die aufgrund der Berücksichtigung zwingender, rechtlicher und/oder technischer Normen erforderlich sind.

3.2 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch maniac developer GmbH als auch Schulung und Einweisung des Kunden und/oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang, sofern sie nicht aufgrund einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung vereinbart und berechnet werden. Sofern eine solche Vereinbarung getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen

Bedingungen geschaffen worden sind sowie die technischen Voraussetzungen für die Installation gegeben sind, insbesondere die erforderliche Konfiguration der Hardware zur Verfügung steht.

3.3 maniac developer GmbH ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.

3.4 maniac developer GmbH ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und/oder Teilleistungen berechtigt, es sei denn, dass nach der Art des vereinbarten Geschäftes die Leistung vollständig und einheitlich zu erbringen ist, sowohl die Leistungspflichten und die Rechte der maniac developer GmbH als auch die Rechte und die Zahlungspflicht des Kunden bleiben hiervon unberührt.

3.5 Kommt der Kunde mit seinen vertraglichen Pflichten in Verzug oder verletzt er diese Pflichten, steht der maniac developer GmbH für die Dauer des Verzugs bzw. der Pflichtverletzung ein Zurückbehaltungsrecht an den gesamten Leistungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung zu einschließlich einer Liefer- und Auskunftssperre. Die Pflichten des Kunden einschließlich der Zahlungsverpflichtung bleiben hiervon unberührt.

  1. Preise

4.1 Preise verstehen sich netto, d.h. zuzüglich Verpackungs- und Frachtspesen sowie der zum Lieferzeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Lieferungen, Dienstleistungen und/oder sonstige Leistungen, für die nicht ausdrücklich abweichende Preise vereinbart sind, werden im Zweifel zu den am Tage des Vertragsschlusses (Auftragsannahme) gültigen Listenpreisen berechnet.

4.3 maniac developer GmbH ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn ein Dauerschuldverhältnis oder eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist und die Kosten der maniac developer GmbH aufgrund der allgemeinen Lohnentwicklung und/oder erhöhter Materialpreise und/oder von Dritten geforderten Lizenzgebühren steigen. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

  1. Zahlungsbedingungen

5.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten.

5.2 Aufrechnung ist nur wegen von maniac developer GmbH anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

  1. Lieferzeiten

6.1 Von maniac developer GmbH angegebene Lieferzeiten sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich, es sei denn, dass sie explizit als verbindlich bestätigt wurden.

6.2 Auftragsänderungen durch den Kunden führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.

6.3 Liefer- und/oder Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt oder sonstigen, nicht aus der Sphäre von maniac developer GmbH kommenden Umständen, welche auf die Lieferung und/oder Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt insbesondere bei Streik und/oder Aussperrung bei maniac developer GmbH, ihren Lieferanten und/oder deren Unterlieferanten.

  1. Gefahrenübergang

7.1 Die Lieferung der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Alle Gefahren gehen auf den Kunden über, sobald die zu liefernde Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von maniac developer GmbH verlassen hat. Im Fall der Selbstabholung erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe der gelieferten Ware an den Kunden.

7.2 Sofern der Kunde es wünscht, wird maniac developer GmbH für die gelieferte Ware eine Transportversicherung abschließen; die insoweit anfallenden Kosten hat der Kunde zu tragen.

7.3 Ausgelieferte Produkte sind, auch wenn sie unwesentliche Beanstandungen aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen.

 

  1. Sachmängelgewährleistung

8.1 Sofern nachfolgend nichts anderes vereinbart ist, finden die gesetzlichen Vorschriften zur Sachmängelhaftung Anwendung.

8.2 Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Standardsoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen vollkommen fehlerfrei arbeitet. maniac developer GmbH macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.

8.3 Soweit maniac developer GmbH die Software gemäß gesonderter Vereinbarung installiert, wird der Kunde diese – auf Verlangen von maniac developer GmbH gemeinsam mit einem Mitarbeiter von maniac developer GmbH und/oder einem beauftragten Dritten – unverzüglich testen. Läuft die Software vertragsgerecht, wird der Kunde dies unverzüglich schriftlich bestätigen. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gilt die Software, die Installation oder Individualprogrammierung als abgenommen, sofern nicht innerhalb von 10 Tagen eine Reklamation in schriftlicher Form erfolgt.

8.4 Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine möglichst genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.

8.5 maniac developer GmbH kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware (Ersatzlieferung) beseitigen. Mängel der Software kann maniac developer GmbH insbesondere durch Überlassung eines neuen Versionsstands beseitigen.

8.6 Steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht im Rahmen der Gewährleistung zu, ist maniac developer GmbH berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist für die Erklärung zu setzen, ob er sein Rücktrittsrecht ausübt. Erklärt sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, kann maniac developer GmbH eine weitere Nacherfüllung verweigern.

8.7 Gelieferte Produkte gelten in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist und seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Das Gleiche gilt für den Ersatz bei Falschlieferungen und/oder Fehlmengen.

8.8 Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist. Dies gilt ebenso, wenn vom Kunden oder Dritten Manipulationen in der Datenbank und den Datenbanktabellen der maniac developer GmbH erfolgen.

8.9 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

  1. Haftung

9.1 maniac developer GmbH haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens maniac developer GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die maniac developer GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

9.2 maniac developer GmbH haftet unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für die Nichteinhaltung von Garantien bzw. das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit kein Fall des Satzes 1 vorliegt, haftet maniac developer GmbH für einfache Fahrlässigkeit bei Verzug, Unmöglichkeit und sonstige Formen verschuldensabhängiger Haftung, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (Kardinalpflicht) nach folgenden Maßgaben:

Die Haftung ist der Höhe nach maximal auf den Kaufpreis bzw. die Software-Lizenzgebühr beschränkt;die Haftung ist der Art nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise gerechnet werden musste. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.3 maniac developer GmbH haftet nicht für Schäden, sofern und soweit der Anwender deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können.

9.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

9.5 Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet maniac developer GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach, jedoch haftet maniac developer GmbH im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen.

9.6 Soweit maniac developer GmbH nach Ziffer 9.5 haftet, ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von maniac developer GmbH beschränkt.

  1. Eigentumsvorbehalt

10.1 maniac developer GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmdatenträgern und sonstigen Produkten vor. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen und/oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von maniac developer GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Erst mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Käufer die vertraglich spezifizierten Nutzungsrechte.

10.2 Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Produkte und/oder der Nutzungsrechte entstehenden Forderungen an maniac developer GmbH ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderung berechtigt. Auf Verlangen von maniac developer GmbH hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. maniac developer GmbH ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Käufers offen zulegen. Der Käufer verpflichtet sich, seine an maniac developer GmbH abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung der Produkte und/oder der Nutzungsrechte nicht zur Sicherheit an Dritte abzutreten. Im Wege des echten Factoring darf der Käufer jedoch diejenigen Forderungen aus der Weiterveräußerung abtreten, die von maniac developer GmbH gemäß nachfolgendem Absatz freigegeben werden. Unbeschadet Satz 1, Satz 5 und Satz 6 der Bestimmung 10.2 steht dem Käufer, wenn nicht anders vereinbart, kein Recht zu, die Software unterzulizenzieren.

10.3 maniac developer GmbH verpflichtet sich auf Anforderung des Käufers, ihr nach vorstehendem Absatz zustehende Sicherungen insoweit freizugeben, als der  icherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

  1. Umfang der Rechtseinräumung

11.1 maniac developer GmbH behält an der gelieferten Software sämtliche gewerblichen Schutzrechte sowie die urheberrechtlichen Verwertungsrechte, Nutzungsrechte und sonstigen Befugnisse, sofern nicht  schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart und soweit keine Erschöpfung der Rechte eingetreten ist. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten.

11.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erwirbt der Kunde die zur Benutzung erforderlichen nicht ausschließlichen, einfachen Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Software. Dies umfasst die Installation der Software auf einem Massenspeicher, das Laden der Software in den Arbeitsspeicher sowie das Anzeigen und Ablaufen der Software. Sicherungskopien dürfen nur erstellt werden, soweit sie zur künftigen bestimmungsgemäßen Nutzung der Software oder im Rahmen eines angemessenen

Datensicherungskonzeptes erforderlich sind. Die Nutzung im Netzwerk oder in einem sonstigen Mehrplatzsystem bedarf einer gesonderten Rechtseinräumung, sofern dazu eine Mehrfachinstallation der Software nötig ist und/oder dadurch die Möglichkeit der Nutzung auf mehreren Rechnern, insbesondere die der zeitgleichen Mehrfachnutzung, geschaffen wird.

11.3 Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist grundsätzlich unzulässig; die §§ 69c Nr. 2, 69d Abs. 1 UrhG bleiben davon unberührt. Urheberrechtsvermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. Die Beseitigung von Softwaremängeln über die Gewährleistung hinaus bietet maniac developer GmbH im Rahmen eines Softwarepflegevertrages an.

11.4 Das Verleihen oder Vermieten per Kauf erworbener Software ist ausgeschlossen. maniac developer GmbH wird dem Kunden auf Anfrage Informationen, die er zur Herstellung der Interoperabilität der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Programmen benötigt, zur Verfügung stellen. Bei der Verwendung dieser Informationen hat der Kunde die in § 69e Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes vorgeschriebenen Beschränkungen zu beachten.

  1. Schutzrechte Dritter und Gewährleistung bei Rechtsmängeln

12.1 Der Kunde verpflichtet sich, maniac developer GmbH von der Geltendmachung von Schutzrechten hinsichtlich der gelieferten Software durch Dritte unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Insbesondere wird der Kunde alle nötigen Informationen und Schriftwechsel zwischen ihm und dem Dritten zur Verfügung stellen.

12.2 Sofern Rechtsmängel rechtskräftig festgestellt werden sollten, die das Nutzungsrecht des Kunden einschränken, ist maniac developer GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, durch geeignete Maßnahmen den Rechten Dritter, welche die vertragsgemäße Nutzung der Ware, insbesondere Software, beeinträchtigen, oder deren Geltendmachung entgegenzutreten; oder die Ware, insbesondere Software, in der Weise zu verändern oder zu ersetzen, dass die fremde Rechte Dritter nicht mehr verletzt, wenn und soweit dadurch die gewährleistete Funktionalität der Ware, insbesondere Software, nicht beeinträchtigt wird.

  1. Sonderregelungen für Softwaremiete/ Subskription

13.1 Hat der Kunde die vertragsgegenständliche Software gemäß seiner Bestellung nicht gekauft, sondern lediglich gemietet bzw. nutzt diese im Rahmen einer Subskription, werden die in Ziffer 11 dieser Geschäftsbedingungen genannten Nutzungsrechte nicht dauerhaft, sondern lediglich auf Zeit eingeräumt. Die Zeitdauer ist zunächst unbefristet.

13.2 Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Darüber hinaus gelten die Vereinbarungen zu Mindestlaufzeiten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt auf Seiten der maniac developer GmbH insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit mehr als einer Monatsmiete in Verzug gerät oder hinsichtlich des Vermögens des Kunden ein Insolvenzantrag gestellt wird. In diesen Fällen bedarf die außerordentliche Kündigung keiner vorherigen Abmahnung.

13.3 Mit Ablauf des Kündigungszeitpunktes erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von ihm oder in seinem Auftrag erstellten Kopien der Software unverzüglich unwiederbringlich zu löschen bzw. zu vernichten. Die maniac developer GmbH ist berechtigt, eine schriftliche Bestätigung der vollständigen Löschung bzw. Vernichtung durch den Kunden zu verlangen. Mit dem Ablauf des Kündigungszeitpunktes darf maniac developer GmbH die Nutzung durch Sperrung der Lizenzen auf dem Lizenzserver der maniac developer GmbH sperren.

13.4 Eine verschuldensunabhängige Haftung der maniac developer GmbH für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel der Software ist ausdrücklich ausgeschlossen.

13.5 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist das vereinbarte Nutzungsentgelt monatlich im Voraus jeweils zum Monatsersten fällig. Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nicht und ist daher nicht Fälligkeitsvoraussetzung.

13.6 Die maniac developer GmbH ist berechtigt, die monatliche Vergütung einmal jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Deutschland seit Vertragsbeginn bzw. der letzten Preisanpassung anzupassen.

13.7 Der Kunde ist verpflichtet, der maniac developer GmbH eine Einzugsermächtigung (SEPA Lastschriftmandat) für das vereinbarte monatliche Nutzungsentgelt zu erteilen. Schlägt der Einzug fehl oder erfolgt auf Veranlassung des Kunden eine Rückabwicklung des Einzugs, hat der Kunde alle der maniac developer GmbH dadurch zusätzlich entstehenden Kosten (z.B. Bankgebühren) zu tragen. Die maniac developer GmbH ist im letzteren Fall auch ohne Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.

13.8 Ziffer 8.9 findet keine Anwendung. Eine Kündigung durch den Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn eine Mangelbeseitigung seitens der maniac developer GmbH endgültig fehlgeschlagen ist. Die Mangelbeseitigung gilt als endgültig fehlgeschlagen, wenn die maniac developer GmbH die Mangelbeseitigung verweigert, eine Mangelbeseitigung unmöglich geworden ist oder mindestens zwei Mangelbeseitigungsversuche ohne Ergebnis geblieben und weitere Mangelbeseitigungen dem Kunden nicht mehr zumutbar sind.

13.9 Die summenmäßige Haftungsbegrenzung für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten gemäß Ziffer 9.2 Satz 2 beträgt das 6-fache der monatlichen Vergütung.

13.10 Für die korrekte Lizenzierung externer Systeme, wie z. B. des SQL-Servers ist der Anwender der Software selbst verantwortlich

  1. Datenschutz

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass maniac developer GmbH die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung über ihn erhaltenen Daten (etwa Name, Firma, Adresse, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse und die Basisdaten des mit ihm abgeschlossenen Vertrages) verarbeiten, speichern und auswerten wird, soweit diese für die ordnungsgemäße Abwicklung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind.

Darüber hinaus gelten unsere Datenschutzbestimmungen

  1. Schlussbestimmungen

15.1 Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so sollen die Parteien an deren Stelle eine Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen möglichst nahe kommt.

15.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweise in ausländische Rechtsordnungen finden keine Anwendung.

15.3 Falls der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Hauptsitz der maniac developer GmbH vereinbart.

Stand: Juli 2018

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